Präventionskonzept Kinder- und Jugendschutz im Polizei-Sport-Verein Siegburg 1976 e.V. gemäß Vorstandsbeschluss vom 06.08.2025
Stand: 06.08.2025
Präambel:
Der PSV Siegburg möchte durch dieses Konzept nicht nur für die Thematik sensibilisieren, sondern darüber hinaus Hilfestellungen anbieten, um sich klar nach außen hin zu positionieren und zu zeigen, „Wir tun alles, damit Täter bei uns keine Chance bekommen. Wir schauen nicht weg! Wir schauen genau hin!“. Wir schaffen eine Kultur der Achtsamkeit.
Neben dem aktiven Opferschutz geht es auch darum, keine Vorverurteilungen gegen Vereinsmitarbeiter wie Übungsleiter/-innen und Trainer/-innen und Helfer/-innen zu fällen, sondern diese ebenso zu schützen, wie die Kinder und Jugendlichen im Verein.
Regelungen im Einzelnen:
1. Der Vorstand benennt als Vereinsverantwortliche(n) für das Thema Kinder- und Jugendschutz mind. eine Ansprechperson. Die Kontaktdaten sind auf der Homepage zu hinterlegen.
2. Alle Mitarbeitenden im Sport, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, unterzeichnen mit Beginn ihrer Tätigkeit den Ehrenkodex des Landessportbundes NRW und legen die Erklärung der Abteilungsleitung vor. Die Abteilungsleitung stellt sicher, dass alle diese Mitarbeitenden den Ehrenkodex unterzeichnet haben. Andernfalls ist ihnen die weitere Tätigkeit zu untersagen. Die Erklärungen sind an die Ansprechperson weiterzuleiten und dort zu archivieren.
3. Die Ansprechperson lädt Mitarbeitende im Sport, die mit Kindern und Jugendlichen tätig sind, sowie die zugehörigen Abteilungsleitungen zeitnah sowie bei Bedarf zu einer Versammlung ein, in welcher gemeinsame Verhaltensregeln gegenüber Kindern und Jugendlichen entwickelt werden sollen. Der Vorschlag wird dem Vorstand vorgelegt, welcher Änderungen beschließen darf. Die Endfassung ist von jedem Mitarbeiten im Sport, der/die mit Kindern und Jugendlichen tätig ist, zu unterzeichnen. Bei späteren Änderungen ist auch die neue Fassung zu unterzeichnen.
4. Alle Personen, welche im Sportverein unmittelbaren Kontakt zu Kindern oder Jugendlichen haben, sind verpflichtet, der Abteilungsleitung oder einer sonstigen, durch den Vorstand beauftragten Person, ein erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Dieses darf bei der Vorlage nicht älter als 3 Monate sein. Spätestens alle 5 Jahre ist ein erneutes erweitertes Führungszeugnis vorzulegen. Die Einhaltung der vorgenannten Regelungen ist von der Abteilungsleitung zu überwachen. Die Vorlage des Führungszeugnisses ist mit Formblatt zu dokumentieren. Falls sich ein Handlungsbedarf des Vereins ergibt, ist dies ebenfalls zu dokumentieren und der Vorstand unverzüglich zu informieren. Sollten die erweiterten Führungszeugnisse nicht rechtzeitig eingehen, ist der Kontakt des/der Betroffenen mit Kindern und Jugendlichen unverzüglich zu untersagen. Alle zur Einsichtnahme berechtigten Personen sind auf die Einhaltung der Datenschutzverpflichtungen zu verpflichten.
5. Der Verein wird die nötigen Bescheinigungen erstellen, die es ermöglichen, das erweiterte Führungszeugnis unter Gebührenbefreiung zu erhalten.
6. Die Ansprechperson wird beauftragt, für den Fall eines konkreten Vorfalles Interventionsleitlinien im Krisenfall zu erstellen, welche Verantwortlichkeiten, Entscheidungskompetenzen sowie die Einbindung Dritter enthalten. Hierüber hat der Vorstand zu beschließen.
7. Die Ansprechperson wird beauftragt, mit anderen Organisationen und Institutionen, deren Angebote und Leistungen für den Verein sinnvoll und hilfreich sein könnten, Kontakt aufzunehmen, z.B. dem LSB, dem KSB, dem Jugendamt.
8. Der Verein wird das Thema Kinderschutz wiederholt in die Vereinsöffentlichkeit kommunizieren.
9. Verstöße gegen die Verhaltensregeln werden durch den Vorstand untersucht und zur Ahndung gebracht.
Siegburg, den 06.08.2025
gez.
(Andreas Möller) (Brigitte Shaffii) (Frank Ennenbach) (Hans-Peter Sperber)